BALKAN MARATHON
Teilnahme- und Reisebedingungen
Vor der Reise
Motorradfahren ist kein gefahrfreies Hobby. Besonders in fremden Ländern ist mit anderen Fahrerlebnissen und Situationen zu rechnen. Helm, Handschuhe, Motorradstiefel sowie eine mit Protektoren ausgerüstete Jacke und Hose sind für den eigenen Schutz unerlässlich. Angemessene Kleidung und eine aufmerksame, angepasste Fahrweise mindern das Verletzungsrisiko. Wer das Restrisiko nicht eingehen möchte, sollte nicht Motorrad fahren.
Kurzfristige Änderungen im Reiseverlauf können durch Fahrplanänderungen, Unwetter, Unfälle, Krankheit oder technische Probleme erforderlich werden. Die Teilnahme an Tagestouren ist unter Beachtung der eigenen Tagesverfassung freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Angebote eignen sich nicht für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage sind die Reiseausschreibung sowie ergänzende Informationen und Leistungsbeschreibungen. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung zustande.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisende eine Bestätigung mit den wesentlichen Angaben zu den gebuchten Reiseleistungen. Für Pauschalreiseverträge im Fernabsatz besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht; es gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
2. Bezahlung und Sicherungsschein
Zur Absicherung der Kundengelder wird ein Sicherungsschein zusammen mit der Reisebestätigung ausgehändigt. Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises fällig; für Reisen nach Südeuropa beträgt sie 500 Euro. Sie ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Bestätigung und Rechnung zu zahlen. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei ausbleibender Zahlung kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die vereinbarten Rücktrittskosten verlangen.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Tour, der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung. Nicht erhebliche Änderungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Tourbeschreibungen sind Vorschläge; äußere, sicherheitstechnische oder organisatorische Gründe können Änderungen erforderlich machen.
Über Änderungen wird der Reisende unverzüglich informiert. Bei erheblichen Änderungen kann er die Änderung annehmen, kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder eine angebotene Ersatzreise wählen.
4. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären; Textform wird empfohlen. Bei Rücktritt oder Nichtantritt kann eine angemessene Entschädigung verlangt werden, sofern der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Die im Ausgangstext genannten Pauschalen betragen: bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 %, vom 59. bis 45. Tag 50 %, vom 44. bis 29. Tag 70 %, vom 28. bis 19. Tag 85 %, vom 18. bis 9. Tag 90 % und ab dem 8. Tag bis zum Reisebeginn beziehungsweise bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reiseunfall- und Auslandskrankenversicherung.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wird die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter bis zum 29. Tag vor Reisebeginn zurücktreten. Bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen kann er ebenfalls vor Reisebeginn zurücktreten. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen innerhalb der gesetzlichen Frist erstattet.
Der Reiseveranstalter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung Anweisungen nicht befolgt, die Reise nachhaltig stört oder die Sicherheit der Gruppe gefährdet. Dies gilt auch, wenn Fahrzeug, Ausrüstung oder Fahrerlaubnis nicht den Anforderungen entsprechen.
6. Umbuchungen und Ersatzperson
Ein Anspruch auf Änderungen von Reisetermin, Reiseort, Unterbringung, Fahrzeugbereitstellung oder Beförderungsart besteht nach Vertragsschluss nicht. Umbuchungen können nach Verfügbarkeit und gegen Erstattung der entstehenden Kosten zuzüglich einer Servicepauschale von 45 Euro bis zum 31. Tag vor Reisebeginn vorgenommen werden.
Der Reisende kann innerhalb angemessener Frist eine Ersatzperson benennen. Der Reiseveranstalter kann widersprechen, wenn die Person die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Für die Bearbeitung kann eine Pauschale von 25 Euro anfallen; nachgewiesene Mehrkosten bleiben vorbehalten.
7. Beistand und Reisemängel
Bei Problemen leistet der Reiseveranstalter angemessenen Beistand. Mängel sind unverzüglich dem Reiseveranstalter oder dem Tourguide mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Der Tourguide ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Ist eine Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und wird innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geleistet, kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
8. Pflichten des Reisenden
Der Reisende ist für die eigene Anreise verantwortlich, sofern sie nicht Teil des Angebots ist. Er muss rechtzeitig am Tourstart erscheinen und ein fahrtaugliches, zugelassenes Fahrzeug, erforderliche Sicherheitsausrüstung sowie eine gültige Fahrerlaubnis mitführen und vorweisen.
Relevante chronische Beschwerden sind dem Reiseveranstalter oder Tourguide spätestens zum Tourstart vertraulich mitzuteilen. Zusätzliche Kosten aufgrund fehlender Ausrüstung, Verspätung oder fehlender Teilnahmevoraussetzungen trägt der Reisende.
9. Risiken bei Motorradtouren und Haftung
Bei Motorradtouren besteht ein Unfall- und Verletzungsrisiko, das auch durch Schutzkleidung und sorgfältige Planung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Jeder Teilnehmer fährt eigenverantwortlich und hält die Gruppenfahrregeln ein.
Der Reisende beachtet die geltenden Verkehrsregeln, passt den Fahrstil seinem Können und den örtlichen Bedingungen an und trägt die Verantwortung für Verstöße und daraus entstehende Schäden. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den wirksam vereinbarten Reisebedingungen.
10. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reiseveranstalter informiert über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Der Reisende ist für die Einhaltung der für die Reise wichtigen Vorschriften und die ausreichende Gültigkeit seiner Reisedokumente selbst verantwortlich.
11. Bereitstellung eines Motorrads
Bei einem durch den Reiseveranstalter bereitgestellten Fahrzeug gilt laut Ausgangstext für Kaskoschäden eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro. Bei einem Unfall trägt der Fahrzeugnutzer den Selbstbehalt sowie Abschlepp- und Bergungskosten. Für Fahrzeuge eines Kooperationspartners gelten dessen Vertragsbedingungen.
12. Datenschutz und Bildrechte
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Namen oder Fotos von Reisenden dürfen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung veröffentlicht werden. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
13. Urheberrechte
GPS-Tracks, Routen und Tourenvorschläge sind geistiges Eigentum des Reiseveranstalters. Aufzeichnung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung bedürfen dessen vorheriger Zustimmung.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Der Reiseveranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu nicht verpflichtet.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Reisevertrages unberührt.
Reiseveranstalter: Mato Kovacevic, Sensenweg 19, 88046 Friedrichshafen, Deutschland. Stand der zugrunde liegenden Bedingungen: Juli 2018.